FAQ

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten Antworten auf einen Blick

1. Sind die Übersetzungen bei TransLing beglaubigt?


Ja.


Die beglaubigte Übersetzung wird bei TransLing von einem beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzer angefertigt. Sie enthält einen Beglaubigungsvermerk (Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit), wird unterzeichnet und mit Siegel versehen.


So ist für Behörden nachvollziehbar, wer die Übersetzung erstellt hat; die Übersetzer sind über die zuständigen Stellen bzw. das jeweilige Verzeichnis/Justizregister überprüfbar.


2. Werden beglaubigte Übersetzungen von TransLing in deutschen Behörden anerkannt?


Ja.


Unsere beglaubigten Übersetzungen werden von beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzern erstellt und enthalten Beglaubigungsvermerk, Unterschrift sowie Siegel des Übersetzers. Damit sind sie für Behörden eindeutig zuordenbar und grundsätzlich prüfbar.


Bitte beachten Sie: Die konkreten Anforderungen können je nach Behörde und Zweck variieren (z. B. Originalvorlage, Apostille/Legalisation, bestimmte Formvorgaben). Im Zweifel empfiehlt sich eine kurze Rückfrage bei der zuständigen Stelle.


3. Muss ich Originale schicken oder reicht eine Kopie (Foto/Scan)?


Für die Beauftragung reicht in der Regel eine gut lesbare Kopie als Foto oder Scan. Die beglaubigte Übersetzung wird von einem beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzer erstellt; im Beglaubigungsvermerk wird bei uns grundsätzlich vermerkt, ob die Übersetzung nach Vorlage eines Originals oder einer Kopie angefertigt wurde.


Wichtig: Ob die empfangende Stelle zusätzlich das Original, eine amtlich beglaubigte Kopie oder eine Apostille/Legalisation verlangt, hängt von der jeweiligen Behörde/Institution und dem konkreten Verwendungszweck ab. Bitte klären Sie diese Anforderungen vor der Beauftragung direkt mit der zuständigen Stelle.


4. Wie kann ich Dokumente bei TransLing einreichen (WhatsApp, E-Mail, Post oder persönlich nach Termin)?


Sie können Ihre Dokumente auf folgenden Wegen bei TransLing einreichen:


  • WhatsApp: Senden Sie uns ein gut lesbares Foto bzw. einen Scan (alle Seiten vollständig).
  • E-Mail: Ideal für PDF-Scans oder mehrere Dateien als Anhang.
  • Post: Wenn Sie uns Kopien auf dem Postweg zukommen lassen möchten.
  • Persönlich: Nach vorheriger Terminvereinbarung ist eine Abgabe auch persönlich möglich.
    Hinweis: Für die Beauftragung ist in den meisten Fällen keine persönliche Abgabe und kein Postversand erforderlich. Ein Foto/Scan per WhatsApp oder E-Mail genügt in der Regel.


5. Wie erhalte ich die fertige beglaubigte Übersetzung?


Nach Zahlungseingang versenden wir die beglaubigte Übersetzung im Original per Post an Ihre Adresse.


Ein Vorab-Scan kann auf Wunsch als zusätzliche, kostenpflichtige Leistung bereitgestellt werden (Details teilen wir Ihnen im Angebot mit).


6. Wie lange dauert die Übersetzung? Gibt es Express-Übersetzungen?


Für Übersetzungen Russisch–Deutsch bzw. Deutsch–Russisch beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel bis zu 3 Werktage ab Zahlungseingang (abhängig von Umfang, Lesbarkeit und Dokumentart).


Für Übersetzungen Ukrainisch–Deutsch bzw. Deutsch–Ukrainisch nennen wir Ihnen die Bearbeitungszeit individuell im Angebot, da sie je nach Umfang und aktueller Auslastung variieren kann. Wir bemühen uns selbstverständlich um eine möglichst schnelle Bearbeitung.


Wenn es besonders eilig ist, teilen Sie uns bitte Ihre Frist direkt bei der Anfrage mit. Wir prüfen dann, ob eine Expressbearbeitung möglich ist, und nennen Ihnen die Konditionen im Angebot.


7. Woraus setzt sich der Preis zusammen?


Der Preis richtet sich insbesondere nach:


  • Sprachkombination (je nach Sprache und Verfügbarkeit kann der Aufwand variieren)
  • Umfang (Seiten/Zeichen, Tabellen, Stempel, handschriftliche Einträge)
  • Schwierigkeitsgrad/Fachgebiet (z. B. juristische oder technische Inhalte)
  • Formatierung (z. B. Übernahme der Struktur wie im Original)
  • Beglaubigung (Beglaubigungsvermerk, Unterschrift sowie Siegel des Übersetzers)
  • ggf. zusätzlichen Leistungen (z. B. Vorab-Scan, Express, zusätzliche Ausfertigungen)


Sie erhalten von uns vorab ein transparentes Angebot mit Preis und Bearbeitungszeit.


8. Was ist eine Apostille – und worauf bezieht sie sich?


    Eine Apostille ist eine amtliche Bestätigung, die die Echtheit von Unterschrift und Siegel/Stempel auf einem öffentlichen Dokument bestätigt.


    Die Apostille wird im Land der Ausstellung des Dokuments von der zuständigen Behörde erteilt. TransLing darf als privates Unternehmen keine Apostillen ausstellen.


    Wichtig: Ob eine Apostille erforderlich ist und ob sie sich auf das Originaldokument (oder ggf. auf andere Unterlagen) beziehen muss, hängt von der jeweiligen Behörde/Institution und dem Verwendungszweck ab. Bitte klären Sie diese Anforderungen vorab direkt mit der zuständigen Stelle.


    9. Was bedeutet „Apostille auf dem Originaldokument“?


    Das bedeutet, dass die Apostille auf dem Originaldokument (oder auf einer im Ausstellungsland amtlich beglaubigten Kopie) angebracht wird. Die Apostille bestätigt dabei die Echtheit der Unterschrift und des Siegel/Stempels der ausstellenden Stelle.


    Wichtig: Die Apostille erhalten Sie im Land der Ausstellung bei der zuständigen Behörde. TransLing kann keine Apostillen ausstellen.


    Welche Form genau verlangt wird, legt die empfangende Behörde/Institution fest. Bitte klären Sie dies vorab direkt dort, da wir hierzu keine verbindlichen Aussagen für Behörden treffen können.


    10. Was bedeutet „Apostille auf der Übersetzung“?


    Eine Apostille ist eine amtliche Bestätigung, die die Echtheit der Unterschrift und die Befugnis/Eigenschaft des Unterzeichners sowie ggf. das Siegel/Stempel bestätigt.


    Wenn eine Stelle eine „Übersetzung mit Apostille“ verlangt, kann damit gemeint sein, dass die beglaubigte Übersetzung (bzw. die Unterschrift/Siegelung des beeidigten/ermächtigten Übersetzers) zusätzlich mit einer Apostille versehen werden soll. TransLing stellt keine Apostillen aus.


    Auf Wunsch können wir jedoch die Apostille bei der zuständigen Behörde beantragen und die Unterlagen entsprechend einreichen. Die Entscheidung, ob eine Apostille erforderlich ist und welche Form akzeptiert wird, trifft ausschließlich die jeweilige Behörde/Institution.


    11. Wie werden Namen, Orte und Behörden korrekt übertragen (Schreibweise/Transliteration)?


    Wir achten bei Namen und Ortsangaben auf eine einheitliche und nachvollziehbare Schreibweise, da Abweichungen in der Praxis zu Rückfragen bei Behörden führen können.


    • Wenn Sie Vorgaben haben: Wir übernehmen die Schreibweise nach Ihren Vorgaben, z. B. wie im Reisepass/Personalausweis oder gemäß einem behördlichen Hinweis.
    • Wenn keine Vorgaben vorliegen: Wir verwenden eine konsistente Transliteration nach etablierten Regeln/Standards und achten darauf, dass die Schreibweise innerhalb der Übersetzung durchgehend gleich bleibt.


    Hinweis: Welche Schreibweise eine Behörde im Einzelfall bevorzugt, kann variieren. Wenn Sie hierzu eine konkrete Vorgabe der Behörde haben, senden Sie sie uns bitte vorab – wir richten die Übersetzung daran aus.


    12. Kann ich eine gewünschte Schreibweise vorgeben (z. B. wie im Reisepass)?


      Ja.


      Bitte teilen Sie uns die gewünschte Schreibweise vor Beginn der Übersetzung mit – idealerweise anhand eines Scans bzw. einer Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises oder anhand einer schriftlichen Vorgabe der Behörde/Institution.


      So stellen wir sicher, dass Namen und Ortsangaben konsistent und in der von Ihnen benötigten Form übernommen werden.


      13. Können Sie unterschiedliche Namensschreibweisen berücksichtigen (ISO/Pass)?


      Ja.


      Wenn Namen z. B. im Reisepass anders geschrieben sind als nach einer standardisierten Transliteration (z. B. ISO-R9), können wir die Schreibweise entsprechend Ihren Vorgaben übernehmen bzw. beide Varianten abbilden.


      Voraussetzung ist, dass Sie uns dafür vorab eine Kopie/ein Foto oder einen Scan des Reisepasses/Personalausweises (oder eine schriftliche Vorgabe der Behörde/Institution) zur Verfügung stellen.


      14. Wie erfolgt die Beauftragung und Bezahlung?


      Sie senden uns Ihr Dokument als gut lesbares Foto/Scan (WhatsApp oder E-Mail). Anschließend erhalten Sie ein unverbindliches Angebot mit Preis und voraussichtlicher Bearbeitungszeit.


      Nach Ihrer Freigabe erfolgt die Bezahlung gemäß den im Angebot genannten Zahlungsinformationen; die Bearbeitung beginnt nach Zahlungseingang.


      15. Wie gehen Sie mit meinen Dokumenten und Daten um (Datenschutz/Vertraulichkeit)?


      Wir behandeln Ihre Unterlagen vertraulich und verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich zur Angebotserstellung und Auftragsabwicklung.


      Die Verarbeitung erfolgt gemäß DSGVO. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie WhatsApp nicht nutzen möchten, können Sie uns Ihre Dokumente jederzeit alternativ per E-Mail senden.


      Ist Ihre Frage nicht dabei?

      Schreiben Sie uns, wir helfen Ihnen gern weiter!